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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und anwendbares Recht

(1) Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Property Value Partner - Roxanne Meusel & Till Krüger GbR, Karmarschstraße 50, 30159 Hannover, als Betreiber der Internetseiten unter www.property-value-partner.de / www.pvpartner.de

 

(2) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen.

 

(3) Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

 

(4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

§ 2 Vertragsabschluss, Nebenabreden, Definition Verbraucher und Unternehmer

(1) Unsere Angebote sind freibleibend.

(2) Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Vertragsannahme oder schriftliche Auftragsbestätigung (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) zustande.

 

(3) Sollten wir uns auf ein Angebot des Vertragspartners nicht innerhalb von 14 Tagen gemeldet haben, ist der Vertragspartner nicht mehr an sein Angebot gebunden.

 

(4) Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden.

 

(5) Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (vgl. § 13 Bürgerliches Gesetzbuch).

 

(6) Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (vgl. § 14 Bürgerliches Gesetzbuch).

 

§ 3 Einschaltung von Drittunternehmen

Wir sind berechtigt, für die Erfüllung der von uns geschuldeten Leistungen Drittunternehmen zu beauftragen.

§ 4 Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung

(1) Zurückbehaltungsrechte des Vertragspartners aus einem anderen Vertragsverhältnis sind ausgeschlossen. Der vorgenannte Ausschluss gilt nicht für unbestrittene oder rechtkräftig festgestellte Forderungen des Vertragspartners.

 

(2) Gegenüber Unternehmern sind Leistungsverweigerungsrechte des Vertragspartners aus demselben Vertragsverhältnis gem. §§ 273, 320 BGB, § 369 HGB ausgeschlossen. Der vorgenannte Ausschluss gilt nicht für unbestrittene oder rechtkräftig festgestellte Forderungen des Vertragspartners.

 

(3) Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 5 Haftungsbegrenzung

(1) Im Falle von Pflichtverletzungen durch uns ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen von unseren gesetzlichen Vertretern und/oder unseren Erfüllungsgehilfen.

 

(2) Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung von uns und unseren Erfüllungsgehilfen darüber hinaus der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die wir bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung nicht hatten vorhersehen können. Wir haften auch nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

 

(3) Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse (§ 5 (1) und § 5 (2)) dieses Abschnitts gelten nicht:

  • bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns,

  • bei Schäden aus einer von uns und/oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden),

  • im Falle des Verzuges von uns, soweit ein fixer Ausführungstermin vereinbart wurde,

  • im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder bei der Übernahme eines Beschaffungsrisikos,

  • bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertragspflichten). Hierzu gehören die Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

 

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

§ 7 Erfüllungsort, Gerichtsstandsvereinbarung

(1) Ist der Vertragspartner ein Unternehmer oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Hannover Erfüllungsort und Gerichtsstand.

(2) Im Übrigen, insbesondere bei Verträgen mit Verbrauchern, bestimmt sich der Gerichtsstand nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen.

Stand: 05/2017

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