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Steuern sparen mit der Sonder-AfA


Wer durch Neubau, Dach-Aufstockung, Dach-Ausbau oder Umwidmung von Gewerbeflächen neue Mietwohnungen schafft, könnte bald mehr Steuern sparen.


Zeitlich befristete Möglichkeit für Sonderabschreibungen

Um Anreize für den Mietwohnungsbau zu schaffen, hat der Bundestag eine zeitlich befristete Sonder-AfA auf den Weg gebracht, welche sich auf Bauvorhaben begrenzt, für die zwischen dem 31. August 2018 und dem 31. Dezember 2021 ein Antrag gestellt wurde. Der Bundesrat muss dieses zustimmungspflichtige Gesetzesvorhaben noch billigen, hat die Entscheidung hierüber jedoch Ende 2018 auf unbestimmte Zeit vertagt.

Die Wohnungen müssen dem Entwurf nach mindestens 10 Jahre lang zu einem angemessenen Preis vermietet werden und dürfen eine Kostenobergrenze der Herstellungs- beziehungsweise Anschaffungskosten von maximal 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten. Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung wird auf 2.000 Euro beschränkt. Erst dann können über einen Zeitraum von 4 Jahren jährlich 5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten neben der schon geltenden linearen Abschreibunsmöglichkeit von 2 % abgeschrieben werden und damit die eigene Steuerlast gesenkt werden. Eine räumliche Begrenzung der Abschreibungsmöglichkeiten ist in dem Gesetz nicht vorgesehen.

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