Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) arbeitet an der Novellierung der bisherigen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) von 2010.
Mithilfe des Novellierungsvorhaben sollen die ImmoWertV 2010, sowie die Richtlinien des Bodenrichtwertes, Sachwertes, Vergleichswertes, Ertragswertes als auch die Wertermittlungsrichtlinien aus dem Jahr 2006 durch eine vollständig überarbeitete ImmoWertV und ergänzende Anwendungshinweise abgelöst werden.
Einheitliche Regelungen für die Wertermittlung
Ziel des Novellierungsvorhabens ist es, die aus den sechs verschiedenen Regelwerken hervorgehenden Vorgaben übersichtlicher und anwenderfreundlicher zu gestalten. Zudem sollen die neue ImmoWertV und die ergänzenden Anwendungshinweise sicherstellen, dass die Ermittlung der Verkehrswerte und die Wertermittlung deutschlandweit nach einheitlichen Bedingungen vonstattengehen.
Zusammenfassung der Regelwerke
Das BMI sieht künftig nur noch zwei Regelungswerke vor. In der ImmoWertV 2021 sollen alle wesentlichen Grundsätze der bisherigen Richtlinien in überarbeiteter Form zusammengefasst werden. Alle weitergehenden Hinweise bei denen kein Regelungscharakter vorliegt jedoch zum Verständnis beitragen sollen in der Zukunft in der ImmoWertA geregelt werden. Diese beinhaltet Muster-Anwendungshinweise.
Stellungnahmen von Verbänden berücksichtigt
Im Juni 2020 hatten neben den Ländern, kommunalen Spitzenverbändern und Verbänden auch sonstige natürliche und juristische Personen des Privatbereiches die Möglichkeit Stellungnahme zu den Verordnungsentwürfen zu beziehen. Daraufhin wurde der Entwurf der ImmoWertV auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen der Verbände und der Fachöffentlichkeit überarbeitet.
In einer zweiten Beteiligungsphase wird der neue Entwurf der ImmoWertV nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) nun Ländern, kommunalen Spitzenverbändern und Verbänden zugeleitet. Die ImmoWertA befindet sich noch in der Überarbeitung.
Verbände wie der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), der britische Berufsverband von Immobilienfachleuten und Immobiliensachverständigen RICS und der Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger (BDGS) haben nun beispielsweise erneut die Gelegenheit Stellung zum Entwurf der ImmoWertV zu beziehen. Das Verodnungsgebungsverfahren soll noch im ersten Halbjahr von 2021 abgeschlossen werden.
Bis jetzt standen die Verbände dem Entwurf der ImmoWertV kritisch gegenüber. Auch Brigitte Adame, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses Bilanzierung und Bewertung im Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) kritisierte den seit Anfang Februar vorliegenden überarbeiteten Referentenentwurf. Ihrer Meinung nach stellt dieser keine Lösung für den falsch eingeschlagenen Weg dar.
Daher bleibt offen, welche Ergebnisse aus der zweiten Beteiligungsphase hervorgehen und inwiefern der BMI die zu erwartende Kritik und Forderungen berücksichtigen kann und wird.
Autor: Jennifer Felk, Mitarbeiterin im Content Management
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