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Umsatzeinbußen und Kurzarbeit: Pandemie setzt Tourismus zu

Aktualisiert: 13. Nov. 2020

Für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist der Tourismus von nicht unerheblicher Bedeutung. Vor allem in Hinsicht auf den Arbeitsmarkt und die Attraktivität des ländlichen Raums. Mit einem erfolgreichen Tourismus können auch andere Wirtschaftsbereiche, wie zum Beispiel der Einzelhandel belebt werden. Dabei liegt die Verantwortung für die Entwicklung des Tourismus vor Ort bei den Ländern.

Sowohl die Tourismusbranche als auch das Gastgewerbe sind von den Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stark betroffen. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen haben die Bundesregierung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weitreichende Maßnahmen beschlossen.



Die Tourismusbranche als Arbeitgeber

Die Tourismusbranche bildet einen der größten Arbeitgeber in Deutschland. Laut einer im Jahr 2017 veröffentlichten Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sind 2015 mehr als 287 Milliarden Euro an Einnahmen für Güter und Dienstleistungen durch in- und ausländische Touristinnen und Touristen entstanden. Somit bot die Branche 2015 fast 3 Millionen Menschen in Deutschland einen Arbeitsplatz.

Zugleich wirkt sich der Tourismus auch auf andere Bereiche in der Wirtschaft positiv aus. Darunter fällt beispielsweise der Handel, das Handwerk oder die Landwirtschaft. Durch Vorleistungen wie den Dienstleistungen am Flughafen oder Handwerkerarbeiten in Hotels kamen somit indirekt eine Bruttowertschöpfung von 76 Milliarden Euro und 1,25 Millionen Beschäftigte dazu.


Nach Branchenangaben umfasst das touristische Angebot in Deutschland 2019 unter anderem mehr als 2.300 Reiseveranstalter, beinahe 4.000 Busunternehmen und etwa 11.000 Reisebüros. Im Gastgewerbe werden mehr als 222.000 Unternehmen gezählt und darunter fallen knapp 4.000 Beherbergungsunternehmen und über 165.000 gastronomische Unternehmen.

Destination Deutschland liegt im Trend

Im Jahr 2019 waren rund 2,4 Millionen Menschen in der Tourismuswirtschaft in Deutschland beschäftigt. In Hotels und Herbergen gab es mehr als 495,6 Millionen Übernachtungen. Davon entfielen etwa 18 % der Übernachtungen auf Touristen aus dem Ausland und mehr als 80 % auf die eigenen Bürgerinnen und Bürger.

Im Vergleich zum Vorjahr gab es bei den Übernachtungen eine Mehrung von etwa 4 %. Damit ist 2019 das zehnte Rekordjahr in Folge.


Deutschland ist Umfragen zufolge mit einem Marktanteil von circa 30 % die beliebteste Destination der Deutschen. Über 405,7 Millionen Übernachtungen in Deutschland fanden 2019 durch inländische Gäste in Beherbergungsbetrieben ab 10 Betten statt. Im Vergleich zum Vorjahr sind das knapp 3,9 % mehr.

Umsatzeinbußen, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit

Für die Monate März und April dieses Jahres wurden Umsatzeinbußen für Deutschland von etwa 15 Milliarden Euro bei Tagesreisen und circa 9 Milliarden Euro bei Übernachtungsreisen hochgerechnet.


Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes und der Bundesagentur für Arbeit gab es im ersten Halbjahr 2020 ein Umsatzminus von circa 39,7 % (real) im Gastgewerbe, ein Minus von etwa 48,6 % (real) im Beherbergungsgewerbe und ein Umsatzminus von etwa 34,7 % (real) in der Gastronomie.

Im Beherbergungsgewerbe kam es im ersten Halbjahr zu einem Übernachtungsrückgang von etwa 47,2 %. Dabei wurden die meisten Rückgänge bei Gästen aus China, Island und Schweden vermerkt.

Hotels mit mehr als 25 Gästezimmern hatten eine durchschnittliche Zimmerauslastung von knapp 36,1 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist diese fast um die Hälfte gesunken. 2019 lag die durchschnittliche Zimmerauslastung noch bei etwa 60,1 %.

In den Monaten von März bis Juli 2020 waren 1.092.917 Beschäftigte aus 126.737 Betrieben im Gastgewerbe in Kurzarbeit. Außerdem ist die Arbeitslosigkeit im Gastgewerbe zwischen April und Juli 2020 mit etwa 80.109 Personen um knapp 79 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Gastgewerbe um etwa 7,8 % gesunken.



Abmilderung der Folgen

Um den Folgen der Covid-19 Beschränkungen entgegenzuwirken hat die Bundesregierung unter anderem die Steuern für Speisen in Restaurants und Gaststätten befristet gesenkt. Bis Juni 2021 beträgt die Mehrwertsteuer nun 7 % statt 19 %. Dabei werden Getränke von der Steuersenkung ausgenommen.


Am 31. Juli 2020 ist außerdem das Gesetz zur freiwilligen Reisegutscheinlösung in Kraft getreten. In Fällen in denen Pauschalreisen aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt wurden können Veranstalter ihren Kunden nun anstelle einer sofortigen Rückzahlung des Reisepreises einen Gutschein im selben Wert ausstellen.

Diese Regelung gilt für Reisen, die vor dem 8. März 2020 gebucht wurden und soll die Reiseunternehmen vor einer Insolvenz bewahren. Neben der gesetzlichen Insolvenzabsicherung garantiert die Bundesregierung mithilfe einer ergänzenden staatlichen Absicherung den Ersatz des vollen Wertes der Gutscheine.


Mit der „Corona-Überbrückungshilfe“ sollen zudem kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Soloselbständige und Freiberufler, die stark durch die Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus beeinträchtigt wurden, unterstützt werden. Die Überbrückungshilfe unterteilt sich in die Überbrückungshilfe I für den Förderungszeitraum zwischen Juni und August 2020 und der Überbrückungshilfe II im Zeitraum zwischen September und Dezember 2020. Mithilfe der Überbrückungshilfe sollen Umsatzrückgänge abgemildert werden.


Zur Entgegenwirkung der Folgen des sogenannten „Wellenreiter-Lockdown“ in November 2020 wurde zudem eine außerordentliche Wirtschaftshilfe mit dem Namen „Novemberhilfe“ eingeführt. Unternehmen aus den betroffenen Branchen, die aufgrund der neuen Maßnahmen temporär schließen mussten, werden in wirtschaftlicher Hinsicht enorm belastet. Dabei wurden sie bereits im Frühjahr infolge des ersten Lockdown beeinträchtigt. Die „Novemberhilfe“ unterstützt die Betriebe, in dem sie 75 % der Einnahmen aus dem November im Vorjahr 2019 ausgezahlt bekommen.

Tourismus in anderen Länder

Neben der deutschen Tourismusbranche wird auch der Tourismus in vielen anderen Ländern auf der Welt aufgrund der Corona-Pandemie negativ beeinträchtigt. Rio de Janeiro musste in diesem Jahr zum Beispiel seinen weltberühmten Karneval absagen. Der Karneval hat jährlich mehr als 7 Millionen Besucher und gehört zu den größten Festen auf der Welt.

Das Taj Mahal ist eines der berühmtesten Bauwerke in Indien und war ein halbes Jahr geschlossen. Heute stehen täglich nur 5.000 Online-Tickets für einen Besuch zur Verfügung. Gruppenfotos sind untersagt und am Eingang gibt es Fieberchecks. Vor der aktuellen Pandemie gab es jährlich etwa 8 Millionen Besucher.

Australien, als weiteres Beispiel hat seine internationale Corona-Reisesperre bis in den Dezember 2020 verlängert.

Auch für vielen weitere Länder wurden Reisewarnungen ausgesprochen, Reisesperren eingeführt und Tourismusattraktionen verboten.


Angesichts der negativen Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf die Tourismusbranche und das Gastgewerbe kommen einige Fragen auf.

Zu einem bleibt fraglich, ob die bisher gewählten Maßnahmen der richtige Weg sind, die Corona-Pandemie in Deutschland, aber auch weltweit einzudämmen. Des Weiteren bleibt unklar, wie die Unterstützung der Bundesregierung den Betrieben bisher geholfen hat und ob diese ausreicht die Existenz der Betroffenen zu wahren. Kann die Unterstützung Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit entgegenwirken?

Der „Wellenreiter-Lockdown“ gilt vorerst bis Ende November 2020, kann aber jederzeit verlängert werden und es bleibt somit ungewiss wie lange der Tourismus und das Gastgewerbe weiterhin betroffen sind. Diesen November werden die Betriebe noch mit der „Novemberhilfe“ unterstützt, aber kann und wird die Bundesregierung die Branchen auch weiterhin unterstützen?

Autor: Jennifer Felk, Mitarbeiterin Content Management



In einem unserer folgenden Blogbeiträge erläutern wir die Bedeutung der Hotelimmobilien auf dem deutschen Anlagemarkt.

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