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Was Sie über die Mietkaution wissen sollten

Aktualisiert: 5. März 2020



Vermieter verlangen meistens eine Mietkaution von einem neuen Mieter. Laut § 551 BGB darf diese höchstens das Dreifache einer Netto-Monatsmiete betragen. Doch warum verlangen Vermieter eine Mietkaution und was sind die Rechte und Pflichten des Mieters und Vermieters?



Warum verlangen Vermieter Mietkautionen?


Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für mögliche Ansprüche gegen den Mieter aus dem Mietverhältnis. Da es jedoch keine gesetzliche Verpflichtung gibt, welche die Zahlung einer Kaution vorschreibt, besteht auch die Möglichkeit, dass der Vermieter auf die Kaution verzichtet. Dies geschieht allerdings selten, da in diesem Fall das Risiko besteht, dass der Mieter, nach Beendigung des Mietverhältnisses, mögliche Ansprüche des Vermieters nicht begleichen kann. Der Vermieter kann jedoch nur eine Mietkaution verlangen, wenn diese im Mietvertrag vereinbart wurde.


Rechte und Pflichten


Die Zahlung der Mietkaution kann in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu Beginn des Mietverhältnisses und auf verschiedene Arten erfolgen, z. B. durch die Zahlung eines Geldbetrags, ein Sparbuch, eine Bürgschaft oder durch eine Mietkautionsversicherung. Wenn ein Geldbetrag gezahlt wird, ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet diesen getrennt von seinem Vermögen anzulegen und zu verzinsen. Die daraus entstandenen Erträge stehen dem Mieter zu. Nach Beendigung des Mietverhältnisses darf der Vermieter eventuelle Forderungen gegen den Mieter mit der Kaution verrechnen. Ansonsten muss der Vermieter die Mietkaution an den Mieter zurückzuzahlen.


Die Mietkaution bei der Geschäftsraummiete


Die Regelungen hinsichtlich der Kaution sind bei gewerblichen Mietverhältnissen anders als bei privaten Mietverhältnissen. Hier besteht keine Begrenzung der Kautionshöhe und sie kann frei verhandelt werden. Dennoch sollte, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, der Anschein von Wucher vermieden werden, auch wenn die Nichtigkeit bei einem nicht üblichen und beispielsweise sehr hohen Betrag von Anfang an ausgeschlossen ist.


Keine Verzinsungspflicht


Im Gegensatz zur Wohnraummiete hat der Mieter bei einem gewerblichen Mietvertrag außerdem auch keinen Anspruch auf die Verzinsung der Kaution, es sei denn, es wurde eine Verzinsungspflicht im Mietvertrag vereinbart. Dennoch sollten Vermieter darauf achten, dass eine Regelung hinsichtlich der Mietkaution im Mietvertrag vereinbart wurde, da es vorkommen kann, dass per Rechtsprechung eine Verzinsungspflicht eingeleitet werden kann.


Autor: Johanna Kirchmann, Mitarbeiterin Content Management

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