Wichtiger Hinweis zur Grundsteuerreform 2025
Eigentümer müssen bereits jetzt handeln
Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden alle Grundstücke in Deutschland für die Grundsteuer neu bewertet. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Immobilieneigentümer von bebauten Grundstücken, von Eigentumswohnungen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden daher vom Finanzamt aufgefordert ab dem
01. Juli 2022 bis spätestens zum 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung einzureichen.
Eigentümer von Grundstücken mit nicht bekannten oder inaktuellen Daten zu Wohnflächen müssen diese neu vermessen.
Bei uns erhalten Sie eine qualifizierte Wohnflächenberechnung mit Architektenstempel für Ihre Grundsteuererklärung.
Mit den passenden Partnern aus unserem Netzwerk helfen wir Ihnen gern bei Ihrem Anliegen
Immobiliensuche
Käuferberatung
Bedarfsanalyse
Qualifizierter Käufer
Immobilienangebote
Premium Suchauftrag
Immobilie selbst vermarkten
Anzeigenservice
Exposéerstellung
Verkehrswertgutachten
Grundriss/Aufmaß erstellen
Immobilienfotografie
Energetische Bewertung

Provisionsfrei: Immobilie selbst vermarkten
Ihre Vorteile im Überblick

-
Alle Leistungen frei kombinierbar
-
Fachkundige Erstberatung
-
Provisionsfreie Vermarktung Ihrer Immobilie "von Privat"
-
Professionelles Erscheinungsbild
-
Erhöhte Verkaufschancen
-
Volle Kostenkontrolle
-
Auch für eigene Finanzierungen, Erbangelegenheiten, Sanierungen und Ankaufsprüfungen geeignet









