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Flächenberechnung
Kostenloses Tool zur Berechnung Ihrer Gebäudeflächen gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Die korrekte Berechnung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist ein entscheidender Faktor bei der Bewertung und Vermarktung einer Immobilie. Sie dient nicht nur als Grundlage für die Preisgestaltung, sondern auch für die rechtssichere Festlegung von Miete, Nebenkosten und Grundsteuer. Unser Tool hilft Ihnen dabei, die Wohnfläche Ihrer Immobilie nach der gängigen Methode für Bestandsgebäude präzise zu ermitteln und so Transparenz und Planungssicherheit zu gewährleisten.
Der Rechner berücksichtigt alle relevanten Kriterien der WoFlV, wie etwa die Anrechnung von Balkonen, Terrassen und Dachschrägen, und bietet Ihnen eine verlässliche Grundlage für alle vertraglichen und steuerlichen Angelegenheiten. So schützt er Sie vor teuren Fehlberechnungen und unterstützt Sie dabei, einen fairen und korrekten Wert Ihrer Immobilie zu bestimmen.

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Podcast: Der Mietspiegel Hannover kurz erklärt
Wohnflächenberechnung
Ermitteln Sie die anrechenbare Wohn- und Gewerbefläche nach WoFlV.
1. Objektinformationen
2. Flächenerfassung
3. Ergebnisse
Gesamtzusammenfassung
Gesamt-Wohnfläche
0,00 m²
Gesamt-Gewerbefläche
0,00 m²
Anzahl Einheiten
0
Detailauflistung
Gebäudeteil | Geschoss | Einheit | Raum / Teilfläche | Flächenart | Grundfläche (m²) | Anrechnung | Anrechenbare Fläche (m²) |
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Noch keine Daten erfasst. |
Tool veröffentlicht am
Tool zuletzt aktualisiert am
FAQ
Häufige Fragen zur Wohnflächenberechnung (FAQ)
Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbaren Grundflächen aller Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören und zu Wohnzwecken genutzt werden. Sie ist eine entscheidende Kenngröße für Immobilien, die einen erheblichen Einfluss auf deren Wert hat. Eine korrekte Wohnflächenberechnung ist aus mehreren Gründen von großer Bedeutung:
- Miet- und Kaufpreise: Sie ist die Basis für die Festlegung von Mieten und Kaufpreisen. Geringe Ungenauigkeiten können zu finanziellen Verlusten von mehreren Tausend Euro führen.
- Nebenkostenabrechnung: Ein Großteil der Betriebs- und Nebenkosten wird auf Basis der Wohnfläche umgelegt. Abweichungen können hier zu Fehlbeträgen führen.
- Immobilienbewertung und -finanzierung: Banken nutzen die Wohnfläche zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit eines Finanzierungsvorhabens und als Grundlage für den Wert der Immobilie als Sicherheit.
- Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG): Die Wohnfläche beeinflusst die Miteigentumsanteile, die Beschlussfähigkeit von Versammlungen und die anteilige Verteilung von Lasten und Kosten (z.B. Instandhaltungsrücklagen, Heiz- und Betriebskosten).
- Energieausweise: Die Gebäudenutzfläche, die oft von der Wohnfläche abgeleitet wird, ist entscheidend für die Bewertung der Energieeffizienz. Eine fehlerhafte Wohnfläche kann zu einer falschen Energieeffizienzklasse führen.
- Versicherungen und Grundsteuer: Die Wohnfläche kann die Höhe der Versicherungssumme bei Gebäude- und Hausratversicherungen sowie in einigen Bundesländern die Grundsteuer beeinflussen.
Die Komplexität der verschiedenen Berechnungsmethoden und die Notwendigkeit präziser Messungen machen die korrekte Ermittlung der Wohnfläche zu einer anspruchsvollen Aufgabe, bei der bereits kleine Fehler große finanzielle Auswirkungen haben können.
In Deutschland gibt es mehrere anerkannte Methoden zur Wohnflächenberechnung, die je nach Art des Wohnraums und vertraglichen Vereinbarungen zur Anwendung kommen:
- Wohnflächenverordnung (WoFlV): Dies ist die aktuell vornehmlich genutzte und gängigste Methode, die seit dem 01.01.2004 in Kraft ist. Sie ist zwingend für öffentlich geförderten Wohnraum nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) anzuwenden. Wenn in einem Mietvertrag, der nach dem 01.01.2004 geschlossen wurde, keine andere Berechnungsmethode vereinbart ist, orientieren sich Gerichte im Zweifelsfall an der WoFlV. Sie ist bekannt für ihre detaillierten Anrechnungskriterien (z.B. für Raumhöhen, Balkone, Dachschrägen).
- Zweite Berechnungsverordnung (II. BV): Diese Verordnung war bis zum 31. Dezember 2003 gültig und wurde durch die WoFlV abgelöst. Sie findet heute noch Anwendung für Altbauten, die vor dem 31. Dezember 2003 vermessen wurden und seitdem keine baulichen Änderungen erfahren haben, die eine Neuberechnung erforderlich machen würden. Bestehende Berechnungen nach II. BV bleiben unter diesen Umständen gültig.
- Mietflächenberechnung nach gif (MF/W): Hierbei handelt es sich nicht um eine gesetzliche Verordnung, sondern um eine Richtlinie der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. Sie muss miet- oder kaufvertraglich vereinbart werden und orientiert sich an der DIN 277. Im Gegensatz zur WoFlV berücksichtigt sie bei eingeschränkter Raumhöhe nur eine Messlinie bei 1,5 Metern.
- DIN 277 („Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen“): Diese Norm dient primär der Berechnung von Flächen und Rauminhalten im Bauwesen, insbesondere bei Neubauten, und definiert allgemeinere Flächen wie „Grundfläche“, „Raumfläche“ und „Nutzungsfläche“. Sie ist für die direkte Definition der „Wohnfläche“ nicht ideal, kann aber zur Festlegung von Wohn- oder Mietflächen genutzt werden. Die Berechnung nach DIN 277 kann zu größeren Wohnflächen führen (bis zu 40% mehr als nach WoFlV), da sie Dachböden, Kellerräume und Flächen unter Dachschrägen oft vollständiger anrechnet. Wenn nicht vertraglich anders festgelegt, kann sie die näherliegende Methode sein oder ortsüblich angewendet werden.
- DIN 283: Diese Norm wurde bereits in den 1980er Jahren zurückgezogen und gilt als überholt. Ihre Anwendung ist nur dann zulässig, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben oder sie als Berechnungsmethode ortsüblich ist. Sie enthält weniger detaillierte Regelungen, z.B. für Terrassen, Heizungsräume oder Garagen.
Die Wahl der richtigen Berechnungsmethode und deren explizite Angabe im Vertrag sind entscheidend, um spätere Streitigkeiten und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die DIN 277 sind die am häufigsten diskutierten Berechnungsmethoden und weisen deutliche Unterschiede bei der Anrechnung von Flächen auf, die zu erheblichen Abweichungen in der ausgewiesenen Wohnfläche führen können:
Wohnflächenverordnung (WoFlV):
- Definition: Umfasst Grundflächen von Räumen, die ausschließlich zur Wohnung gehören, sowie Wintergärten, Schwimmbäder, Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen.
- Raumhöhen/Dachschrägen:Lichte Höhe ≥ 2 Meter: 100% Anrechnung.
- Lichte Höhe zwischen 1 und < 2 Meter: 50% Anrechnung.
- Lichte Höhe < 1 Meter: 0% Anrechnung.
- Balkone, Terrassen, Loggien, Dachgärten: In der Regel 25% Anrechnung, maximal 50% (bei hochwertiger Gestaltung).
- Wintergärten/Schwimmbäder: Unbeheizt 50%, beheizt 100% Anrechnung.
- Treppen: Treppen mit mehr als drei Steigungen und deren Absätze werden nicht berücksichtigt. Flächen unterhalb von Treppen werden wie Dachschrägen behandelt.
- Nischen: Fenster- und Wandnischen zählen nur, wenn sie bis zum Boden reichen und mindestens 13 cm tief sind.
- Ausschlüsse: Zubehörräume (Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Heizungsräume, Garagen), bauordnungsrechtlich nicht nutzbare Räume und Geschäftsräume gehören nicht zur Wohnfläche. Schornsteine, Pfeiler, Säulen etc. zählen bei über 1,5m Höhe und über 0,1m² Grundfläche nicht dazu.
- Einbezogene Bestandteile: Tür- und Fensterbekleidungen, Sockelleisten, fest eingebaute Gegenstände (Öfen, Herde, Duschwannen), freiliegende Installationen und Einbaumöbel werden einbezogen.
DIN 277:
- Definition: Definiert allgemeinere Flächen wie „Grundfläche“, „Raumfläche“ und „Nutzungsfläche“, nicht direkt „Wohnfläche“. Die Nutzflächen können jedoch als „Wohnfläche“ herangezogen werden.
- Raumhöhen/Dachschrägen: Die Raumhöhe spielt für die Anrechnung der Grundfläche keine Rolle. Flächen unter Dachschrägen werden vollständig angerechnet, müssen aber explizit ausgewiesen werden. Dies kann zu deutlich größeren Wohnflächen führen.
- Balkone, Terrassen, Loggien: Können vollständig (100%) angerechnet werden und müssen separat ausgewiesen werden.
- Wintergärten/Schwimmbäder: Werden, unabhängig davon ob sie beheizt sind, vollständig zur Wohnfläche gezählt.
- Zubehörräume: Dachböden, Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume und Garagen können hier, im Gegensatz zur WoFlV, zur Wohnfläche gezählt werden, da die DIN 277 primär die Brutto-Grundfläche und Netto-Raumflächen erfasst, ohne eine strikte Trennung nach „Wohnzwecken“ im Sinne der WoFlV.
- Vorteil für Vermieter/Verkäufer: Die Berechnung nach DIN 277 ist für Vermieter und Verkäufer oft vorteilhafter, da sie aufgrund der anderen Anrechnungskriterien in der Regel zu einer größeren Wohnfläche führt (potenziell bis zu 40% mehr).
Diese Unterschiede können bei der Vermarktung, Vermietung oder dem Verkauf einer Immobilie erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Eine falsch berechnete Wohnfläche kann weitreichende und kostspielige rechtliche Konsequenzen für alle beteiligten Parteien haben, insbesondere im Miet- und Kaufrecht:
- Mietminderung und Rückforderung: Weicht die tatsächliche Wohnfläche im Mietvertrag um mehr als 10 Prozent von der angegebenen Fläche ab, stellt dies einen Mangel der Mietsache dar (§ 536 Abs. 1 Satz 1 BGB). Mieter können in diesem Fall die Miete mindern und zu viel gezahlte Miete rückwirkend zurückfordern. Die Höhe der Mietminderung oder des Rückzahlungsanspruchs richtet sich nach dem Ausmaß der Flächenabweichung.
- Fristlose Kündigung: Bei einer erheblichen Abweichung, die in der Regel über 10 Prozent liegt, kann der Mieter das Mietverhältnis sogar fristlos kündigen.
- Mieterhöhungen: Bei Mieterhöhungen zählt zukünftig die tatsächliche Wohnfläche, unabhängig davon, was im ursprünglichen Mietvertrag steht. Eine falsche Angabe kann Mieterhöhungen unwirksam machen oder reduzieren.
- Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen: Da diese oft pro Quadratmeter abgerechnet werden, führt eine falsche Wohnfläche zu unzutreffenden Abrechnungen. Dies kann ebenfalls zu Rückforderungsansprüchen der Mieter führen.
- Kaufpreisstreitigkeiten: Beim Kauf und Verkauf von Immobilien basiert die Wertfindung maßgeblich auf der Wohnfläche. Eine Abweichung kann zu Nachverhandlungen oder sogar zu Rückabwicklungen des Kaufvertrags führen, wenn der Käufer nachweisen kann, dass er aufgrund der falschen Flächenangabe einen zu hohen Preis gezahlt hat. Bereits kleine Abweichungen können hier Tausende von Euro ausmachen.
- Probleme in Wohnungseigentümergemeinschaften: Die Miteigentumsanteile und die Verteilung von Kosten innerhalb einer WEG basieren oft auf der Wohnfläche. Fehler können hier interne Rechtsstreitigkeiten, eine ungültige Beschlussfähigkeit von Versammlungen oder eine fehlerhafte Kostenverteilung zur Folge haben.
- Grundsteuer und Versicherungen: Falsche Angaben können auch hier zu falschen Berechnungen und potenziellen Nachforderungen oder Unterversicherungen führen.
Um solche Risiken zu minimieren, ist es entscheidend, die Wohnfläche sorgfältig und nach den anzuwendenden Vorschriften zu berechnen und die Berechnungsgrundlage vertraglich festzuhalten. Bei Unsicherheiten sollte stets ein Sachverständiger beauftragt werden, um eine rechtssichere Berechnung zu gewährleisten.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) definiert präzise, welche Räume und Flächen zur Wohnfläche gehören und wie sie angerechnet werden.
Zur Wohnfläche gehören grundsätzlich:
- Die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören (z.B., Wohn-, Schlaf-, Kinder-, Esszimmer, Küche, Bad, Flure innerhalb der Wohnung).
- Einbauschränke und Abstellräume innerhalb der Wohnung.
- Homeoffice-Arbeitszimmer.
- Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören.
- Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen, die ausschließlich zur Wohnung gehören.
Anrechnungskriterien für bestimmte Flächen nach WoFlV:
- Räume/Raumteile mit lichter Höhe:Mindestens 2 Meter: 100% Anrechnung.
- Mindestens 1 Meter und weniger als 2 Meter: 50% Anrechnung (relevant z.B. bei Dachschrägen und unter Treppen).
- Weniger als 1 Meter: 0% Anrechnung.
- Unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche geschlossene Räume: 50% Anrechnung (beheizbare 100%).
- Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen: In der Regel 25% Anrechnung, höchstens jedoch 50% (z.B. bei besonders hochwertiger baulicher Gestaltung).
Bestandteile, die bei der Ermittlung der Grundfläche einzubeziehen sind:
- Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen.
- Fuß-, Sockel- und Schrammleisten.
- Fest eingebaute Gegenstände wie Öfen, Heiz- und Klimageräte, Herde, Bade- oder Duschwannen.
- Freiliegende Installationen.
- Einbaumöbel und Einbauschränke.
- Nicht ortsgebundene, versetzbare Raumteiler.
Nicht zur Wohnfläche gehören:
- Zubehörräume: Insbesondere Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume (Dachböden/Speicher), Trockenräume, Heizungsräume und Garagen.
- Räume, die nicht den Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen (z.B. mangelnder Lichteinfall in ausgebauten Kellern oder unzureichende Deckenhöhe).
- Geschäftsräume.
- Grundflächen von Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Metern aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt.
- Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze.
- Türnischen.
- Fenster- und offene Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.
Diese detaillierten Regeln machen die genaue Anwendung der WoFlV komplex und erfordern präzises Fachwissen.
Die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist für Laien aufgrund ihrer Komplexität und der Notwendigkeit präziser Messungen nicht einfach und birgt erhebliche Risiken für Ungenauigkeiten.
Gründe für die Schwierigkeit:
- Komplexe Regelwerke und Präzision: Die Berechnung muss gewissenhaft und fachlich sauber nach anerkannten Regeln der Technik (wie DIN-Normen) und gesetzlichen Vorgaben (wie dem BauGB oder der jeweiligen Landesbauordnung) durchgeführt werden. Die Grundfläche wird nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen ermittelt, ausgehend von der Vorderkante der Bekleidung der Bauteile. Dies erfordert sehr genaue Messungen und ein tiefes Verständnis dafür, welche Gebäudebestandteile einbezogen oder ausgelassen werden müssen.
- Detaillierte Anrechnungskriterien: Die WoFlV enthält viele spezifische Regeln für die Anrechnung von Flächen, die Laien leicht übersehen oder falsch interpretieren können. Dazu gehören:
- Raumhöhen: Die gestaffelte Anrechnung (100%, 50%, 0%) je nach lichter Höhe (insbesondere bei Dachschrägen und unter Treppen).
- Sonderflächen: Spezifische Anrechnungsprozentsätze für Balkone, Terrassen, Wintergärten und Schwimmbäder, die je nach Überdachung oder Beheizung variieren können.
- Ausschlüsse und Einbeziehungen: Klare Definitionen, welche Nebenräume (Keller, Garagen) ausgeschlossen sind und welche fest eingebauten Gegenstände (Öfen, Duschwannen) trotz ihrer Präsenz zur Grundfläche zählen.
- Nischen, Schornsteine, Pfeiler: Besondere Regeln für deren Berücksichtigung oder Nicht-Berücksichtigung basierend auf Größe und Tiefe.
- Rechtliche und finanzielle Bedeutung: Die Berechnung ist entscheidend für Miet- und Kaufpreise, Nebenkosten, Grundsteuer und Versicherungen. Eine falsche Berechnung kann weitreichende Konsequenzen haben.
Risiken für Laien:
- Finanzielle Verluste: Schon kleine Abweichungen von wenigen Quadratmetern können zu hohen finanziellen Verlusten oder überhöhten Zahlungen führen (z.B. 12.500 Euro bei einer Abweichung von fünf Quadratmetern und einem Kaufpreis von 2.500 Euro pro Quadratmeter).
- Rechtliche Streitigkeiten: Fehlerhafte Berechnungen können zu Mietminderungen, Rückforderungen, ungültigen Mieterhöhungen oder Kaufpreisstreitigkeiten führen.
- Ungültige Verträge oder Beschlüsse: Im Bereich des Wohnungseigentums kann eine falsche Wohnflächenangabe die Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft oder die korrekte Verteilung von Miteigentumsanteilen beeinflussen.
- Falsche Immobilienbewertung: Für die Baufinanzierung oder den Verkauf kann eine ungenaue Wohnfläche zu einer fehlerhaften Einschätzung des Immobilienwerts führen.
Daher ist es für Laien ratsam, für eine rechtssichere und finanziell belastbare Wohnflächenberechnung einen Sachverständigen oder Architekten zu beauftragen, auch wenn Online-Tools eine erste Orientierung bieten können.
Die Wohnflächenberechnung ist eine grundlegende Kenngröße, deren Bedeutung weit über die reine Festlegung von Miete und Kaufpreis hinausgeht und in verschiedenen Bereichen der Immobilienwirtschaft und des Baurechts eine entscheidende Rolle spielt:
- Bauantrag und Baugenehmigung: Bei einem Hausbau muss im Bauantrag die geplante Nutzungsart des Gebäudes angegeben werden, wobei die Wohnfläche eine Rolle spielt, um zu bestimmen, ob es sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt. Die korrekte Flächenermittlung ist eine wichtige Grundlage für die Beantragung einer Baugenehmigung und die Berechnung der Bauwerkskosten.
- Baufinanzierung: Banken und Finanzinstitute nutzen die Wohnfläche als wichtigen Faktor, um die Wirtschaftlichkeit eines Finanzierungsvorhabens zu beurteilen und den Wert der Immobilie als Sicherheit zu bestimmen.
- Versicherungen: Bei Gebäude- oder Hausratversicherungen ist die Wohnfläche häufig ausschlaggebend für die Festlegung der Versicherungssumme. Viele Modelle berechnen den Wert des Hausrats pauschal pro Quadratmeter Wohnfläche.
- Grundsteuer: Die Höhe der Grundsteuer kann in einigen Bundesländern von der Wohnfläche abhängig sein (z.B. in Baden-Württemberg). Eine korrekte Angabe ist hier essenziell.
- Energieausweise: Der Energieverbrauch von Wohngebäuden wird pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben. Ist diese nicht direkt bekannt, wird sie oft als ein Vielfaches der Wohnfläche angesetzt (z.B. 1,35-fach bei beheizbarem Keller, 1,2-fach sonst). Eine falsche Wohnfläche kann somit die ausgewiesene Energieeffizienzklasse maßgeblich verändern.
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Die Wohnfläche dient als Grundlage für die Einteilung von Wohnungseigentum in Miteigentumsanteile. Diese Anteile bestimmen nicht nur die Beteiligung am Grundstück, sondern auch das Stimmrecht bei Eigentümerversammlungen und die anteilige Verpflichtung zur Lasten- und Kostentragung (z.B. für Instandhaltungsrücklagen, Heiz- und Betriebskosten).
- Projektentwicklung und Flächenkonzeption: Für Projektentwickler und Generalunternehmer ist die exakte Flächenerfassung und -planung entscheidend für die effiziente Raumkonzeption und die wirtschaftliche Realisierung von Bauvorhaben, sei es bei Neu- oder Umplanungen, Umnutzungen oder Aufteilungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Diese vielfältigen Anwendungsbereiche unterstreichen die Notwendigkeit einer präzisen und regelkonformen Wohnflächenberechnung, um Transparenz, Planungssicherheit und rechtliche Absicherung zu gewährleisten.
PVPartner.de bietet umfassende Unterstützung und Expertise bei der Wohnflächenberechnung, um die Komplexität und die Risiken für Laien zu minimieren:
- Kostenloses Online-Tool zur WoFlV-Berechnung: PVPartner.de stellt ein kostenloses Online-Tool zur Verfügung, mit dem Nutzer ihre Gebäudeflächen gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) präzise ermitteln können. Dieses Tool berücksichtigt relevante Kriterien wie die Anrechnung von Balkonen, Terrassen und Dachschrägen und soll Transparenz sowie Planungssicherheit gewährleisten. Es ist in drei Schritte unterteilt: Objektinformationen, Flächenerfassung (detaillierte Eingabe einzelner Flächen und Räume) und Ergebnisdarstellung (Gesamtzusammenfassung und Detailauflistung).
- Disclaimer und Einschränkungen des Tools: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Tools und Rechner lediglich der ersten Orientierung dienen und eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Bei der Erstellung des PDFs kann es zu Fehlermeldungen kommen, wenn nicht alle Felder korrekt ausgefüllt wurden. Dies bietet jedoch keinen vollständigen Schutz vor falscher Anwendung.
- Professionelle Architekturdienstleistungen: PVPartner.de fungiert als zentrale Anlaufstelle und bietet bundesweite Architekturleistungen im Einklang mit Bauordnungs- und Planungsrecht. Dies umfasst:
- Detaillierte Bestandserfassungen und Bauaktenanalysen: Um eine solide Grundlage mit anschaulichen und präzisen Plänen zu schaffen, insbesondere wenn Bauakten fehlen, veraltet oder für das Projektziel ungeeignet sind. Dabei werden anerkannte Regeln der Technik (DIN-Normen) und gesetzliche Vorgaben (BauGB, Landesbauordnung) beachtet.
- Aufmaß-Service vor Ort: Zur Aktualisierung fehlender oder unleserlicher Baupläne und nach größeren Umbaumaßnahmen werden bemaßte Grundrisse und Schnitte erstellt, die oft von Behörden, Finanzinstituten und Dienstleistern gefordert werden.
- Qualifizierte Flächenberechnungen: Auf Grundlage einschlägiger Vorschriften (z.B. WoFlV, DIN 277) werden qualifizierte Flächenberechnungen aus eigenen oder gelieferten Vermessungsdaten erstellt, um Klarheit bei Unsicherheiten zu schaffen und finanzielle Auswirkungen kleiner Abweichungen zu vermeiden.
- Expertennetzwerk: PVPartner.de greift auf jahrelange Erfahrung und ein großes Netzwerk qualifizierter Fachkräfte zurück, darunter Architekten, spezialisierte Bauingenieure und Projektentwickler, die auch Experten im niedersächsischen Baurecht sind.
- Empfehlung professioneller Hilfe: Angesichts der komplexen Regelwerke, der erforderlichen Präzision und der hohen finanziellen und rechtlichen Risiken von Fehlberechnungen ist die Beauftragung eines Sachverständigen oder Architekten dringend zu empfehlen. Nur so können rechtssichere und finanziell belastbare Ergebnisse gewährleistet werden, die vor Gericht Bestand haben. PVPartner.de bietet die Möglichkeit, direkt Kontakt zu solchen Sachverständigen aufzunehmen.
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