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RND-Rechner
Kostenlose Berechnung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer (RND) und des fiktiven Baujahrs Ihrer Immobilien
Modernisierungsmaßnahmen beeinflussen die Restnutzungsdauer (RND) von Immobilien. Die Anlage 2 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) gilt als aktuelles Regelwerk zur Ermittlung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer.
Dies ist u.a. hilfreich zur:
- AfA-Ermittlung (Absetzung für Abnutzung) bei Gebäuden
- Immobilienwertermittlung
Das Einkommensteuergesetz (EStG) regelt lineare/degressive Abschreibungen, berücksichtigt aber nicht die tatsächliche Nutzungsdauer.
Eine Abweichung ist gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG jedoch möglich, um die tatsächliche Nutzungsdauer zu berücksichtigen. Der BFH (IX R 25/19, bestätigt in IX R 14/23) befasste sich mit dem Nachweis kürzerer Nutzungsdauern.
Eine alternative Berechnungsmethode geht aus der Anlage 4 der Sachwertrichtlinie (SW-RL) hervor.
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Geben Sie im Formular ein:
- Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (GND)
- Tatsächliches Baujahr
- Modernisierungspunkte kürzlich durchgeführter Maßnahmen
Das Ergebnis aktualisiert sich automatisch nach jeder Eingabe.
Tatsächliches Gebäudealter: 0 Jahre.
Modernisierungselemente
Modernisierungselement | Punkte max. | Punkte tats. |
---|---|---|
Dacherneuerung inkl. Wärmedämmung | 4 | |
Fenster und Außentüren | 2 | |
Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) | 2 | |
Heizungsanlage | 2 | |
Wärmedämmung der Außenwände | 4 | |
Modernisierung von Bädern | 2 | |
Innenausbau (Decken, Fußböden, Treppen, etc.) | 2 | |
Wesentliche Verbesserung Grundrissgestaltung | 2 | |
Summe: | 20 | 0 |
Ihre Ergebnisse:
Berechnung fiktives Baujahr:
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