Hannover

Artikel vom 09.11.2025

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Rechtliche Klarheit für Hannovers Hauseigentümer: Das müssen Sie über Fernwärme und die 65-Prozent-Regel wissen

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) in Hannover ist ein strategisches Instrument, dessen Ziel es ist, eine kostengünstige, verlässliche und von fossilen Rohstoffen unabhängige Wärmeversorgung zu schaffen. Um die Energiewende aus Klimaschutzgründen zu ermöglichen und einer Verteuerung der Heizkosten entgegenzuwirken, wurden verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, die insbesondere für Eigentümer von Gebäuden im Satzungsgebiet der Fernwärme von zentraler Bedeutung sind.

Rechtliche Klarheit für Hannovers Hauseigentümer: Das müssen Sie über Fernwärme und die 65-Prozent-Regel wissen

Die Fernwärmesatzung regelt in Hannover die Pflichten und Rechte zur Nutzung klimafreundlicher Wärme.

Die Fernwärmesatzung Hannover regelt die Rechte und Pflichten zum Anschluss und zur Nutzung der Fernwärme innerhalb des ausgewiesenen Satzungsgebiets. Der Zweck dieser Satzung ist die Senkung der Treibhausgasemissionen in der Energieversorgung und die weitest mögliche Vermeidung der Verwendung fossiler Energieträger wie Kohle, Erdgas und Heizöl.

Die Fernwärme selbst wird dabei in Anlagen unter Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung, durch Nutzung erneuerbarer Energien oder durch Abwärmenutzung erzeugt. Die satzungsrechtlichen Regelungen gelten für jede Person, die Eigentumsrechte an einem im Versorgungsgebiet liegenden, bebauten oder bebaubaren Grundstück hat, auf dem aktuell oder zukünftig Wärme verbraucht wird.

Grundstückseigentümer*innen im Satzungsgebiet unterliegen dem Anschluss- und Benutzungszwang.

Innerhalb des im § 3 der Satzung festgelegten Versorgungsgebiets sind die Eigentümer*innen grundsätzlich verpflichtet, ihr Grundstück an die Fernwärmeversorgungsanlagen anzuschließen (Anschlusszwang). Zudem besteht der Benutzungszwang, der die Eigentümer*innen dazu verpflichtet, ihren gesamten Wärmebedarf für Heizzwecke und Warmwasserbereitung aus dem Fernwärmenetz zu decken.

Diese Verpflichtung entsteht, sobald die von der Landeshauptstadt Hannover zur Fernwärmeversorgung bestimmten Leistungen betriebsfertig hergestellt sind. Es ist jedoch zu beachten, dass freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser mit üblicher Größe und durchschnittlichem Verbrauch im Allgemeinen nicht zur Fernwärmeversorgung geeignet sind, da ein geringer Wärmebedarf oft günstiger durch eine dezentrale Anlage (wie eine Wärmepumpe) abgedeckt werden kann.

Die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes wird im Satzungsgebiet früher wirksam als außerhalb.

Neben der städtischen Satzung sind die Anforderungen des deutschlandweit gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu berücksichtigen. Die sogenannte 65-Prozent-Regel besagt, dass neu installierte Heizsysteme mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme erzeugen müssen. Im Fernwärme-Satzungsgebiet tritt diese 65-Prozent-Regel des GEG bereits ab dem 30.06.2025 für alle Gebäude in Kraft. Außerhalb des Fernwärme-Satzungsgebiets gilt diese Regelung erst ab dem 30.06.2026. Ein Anschluss an die enercity-Fernwärme gilt automatisch als Einhaltung der GEG-Anforderung.

Verschiedene Ausnahmen erlauben es Eigentümer*innen, eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zu beantragen.

Grundstückseigentümer*innen können nach Maßgabe der Satzung eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beantragen, die ganz oder teilweise erteilt werden kann. Eine Befreiung soll erteilt werden, wenn bei der Wärmeerzeugung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Satzungszweck (Klimaschutz) zu erwarten sind. Dies ist insbesondere bei einer emissionsfreien Wärmeerzeugungsanlage der Fall.

Zu diesen emissionsfreien Anlagen zählen primär durch Nutzung erneuerbarer Energien betriebene Systeme, wie Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder Geothermieanlagen. Anlagen, die allein auf der Umwandlung von elektrischer Energie in Wärme beruhen (z. B. Stromheizungen oder Durchlauferhitzer), sind hingegen nicht als emissionsfrei eingestuft.

Darüber hinaus kann eine Befreiung erteilt werden, wenn die Gesamtnennwärmeleistung des Gebäudes weniger als 25 kW beträgt. Die Anschlusspflicht im Fernwärmeversorgungsgebiet besteht im Allgemeinen erst bei Gebäuden mit einer Gesamtnennwärmeleistung von 25 kW.

Bestandsanlagen sind sofort befreit, wenn ein vollständiger Antrag eingereicht wird.

Wärmeerzeugungsanlagen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung oder in dem Zeitpunkt, zu dem der Anschluss an die Fernwärmeversorgung tatsächlich und rechtlich möglich ist, vorhanden, nachweislich beauftragt oder genehmigt waren, gelten mit Eingang des vollständigen Befreiungsantrags als befreit.

Eigentümer*innen sind verpflichtet, eine wesentliche Änderung oder Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage – wie den Austausch des Wärmeerzeugers – der städtischen Klimaschutzleitstelle anzuzeigen. Absehbare Änderungen müssen mit einer Frist von drei Monaten vor dem Austausch angezeigt werden; unvorhersehbare Änderungen unverzüglich. Befreiungsanträge können mithilfe des auf der Webseite der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung gestellten Formulars eingereicht werden.

Die Stadtverwaltung prüft Anträge mit sonstigen Befreiungsgründen innerhalb von zwei Wochen; Änderungen oder Erneuerungen aufgrund unvorhergesehener Ausfälle werden unverzüglich bearbeitet.

Planungssicherheit, aktive Gestaltung und finanzielle Unterstützung

Die Kombination aus Fernwärmesatzung und den verfrühten Fristen des GEG im Satzungsgebiet schafft in Hannover klare Rahmenbedingungen und vor allem Planungssicherheit für Hauseigentümer. Während der Anschluss- und Benutzungszwang eine verbindliche Basis für die klimafreundliche Wärmeversorgung legt, bieten die Ausnahmeregelungen – insbesondere für emissionsfreie Alternativen – die notwendige Flexibilität.

Wichtig:

Egal ob Sie sich für Fernwärme entscheiden oder eine dezentrale Lösung anstreben, zahlreiche staatliche und lokale Förderprogramme, wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder die Angebote von proKlima, können die Investitionskosten deutlich senken. Anstatt abzuwarten, sind Eigentümer nun gefordert, sich aktiv mit den Vorgaben und den individuellen Möglichkeiten für ihre Immobilie auseinanderzusetzen, um die Weichen für eine kosteneffiziente, zuverlässige und klimaneutrale Wärmeversorgung zu stellen und so einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende in Hannover zu leisten.

Beitrag von

pvpartner.de Redaktion

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