Hannover

Bonitätsnachweis bei der Wohnungsbewerbung: Der entscheidende Unterschied zwischen BonitätsCheck und Datenkopie

Die Vorlage eines Bonitätsnachweises gehört heute zum Standardprozess bei der Anmietung von Immobilien. Für Mieter ist dies oft der entscheidende Schritt, um die eigene Zahlungsfähigkeit zu belegen. Dabei kommt es jedoch häufig zu Missverständnissen bezüglich der richtigen Dokumente. Viele Bewerber kennen den Unterschied zwischen dem SCHUFA-BonitätsCheck zur Weiterleitung an Vermieter und der Datenkopie nach Art.…

Bonitätsnachweis bei der Wohnungsbewerbung: Der entscheidende Unterschied zwischen BonitätsCheck und Datenkopie

Die Vorlage eines Bonitätsnachweises gehört heute zum Standardprozess bei der Anmietung von Immobilien. Für Mieter ist dies oft der entscheidende Schritt, um die eigene Zahlungsfähigkeit zu belegen. Dabei kommt es jedoch häufig zu Missverständnissen bezüglich der richtigen Dokumente.

Viele Bewerber kennen den Unterschied zwischen dem SCHUFA-BonitätsCheck zur Weiterleitung an Vermieter und der Datenkopie nach Art. 15 DSGVO nicht. Wer hier das falsche Dokument wählt, riskiert nicht nur eine Verzögerung im Bewerbungsprozess, sondern gibt unfreiwillig sensibelste Finanzdaten preis.

Wir klären auf, welches Dokument für die Weitergabe an Vermieter konzipiert ist und warum die kostenlose Datenkopie ausschließlich für den eigenen bzw. privaten Gebrauch bestimmt ist.

1. Der SCHUFA-BonitätsCheck: Die professionelle Lösung für Dritte

Der SCHUFA-BonitätsCheck ist ein Zertifikat, das spezifisch für die Weitergabe an Dritte – also Vermieter oder Makler – entwickelt wurde. Da er kostenpflichtig ist (29,95 Euro, Stand 18.12.2025), bietet er im Gegenzug entscheidende Vorteile für einen reibungslosen Ablauf.

Warum dieses Dokument für Mieter-Bewerbungen geeignet ist:

  • Sofortige Verfügbarkeit: Der Nachweis kann digital angefordert und sofort heruntergeladen werden. In einem schnellen Immobilienmarkt ist dies ein relevanter Zeitvorteil.
  • Datenschutz durch Datensparsamkeit: Das Zertifikat enthält nur die Informationen, die für den Vertragsschluss relevant sind: Ist die Bonität gegeben? Liegen Zahlungsstörungen vor?
  • Wiederverwendbarkeit: Ein einmal ausgestellter BonitätsCheck ist zwei Monate lang gültig und kann für beliebig viele Bewerbungen genutzt werden.

Dies ist der von der Immobilienwirtschaft präferierte Standard, da er fälschungssicher ist (oft durch Verifizierungscodes) und eine klare Aussage liefert, ohne Datenschutzgrenzen zu überschreiten.

2. Die Datenkopie nach DSGVO: Nur zur Selbstinformation

Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder Bürger das Recht hat, zu erfahren, welche Daten über ihn gespeichert sind. Dies geschieht über die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Dieses Dokument ist kostenlos direkt bei der SCHUFA erhältlich.

Warum dieses Dokument für Bewerbungen ungeeignet ist:

  1. Zu viele sensible Daten: Die Datenkopie listet den gesamten bei der SCHUFA gespeicherten Datenbestand auf. Dazu gehören Kredithistorien, Handyverträge, Versandhandelskonten, genaue Score-Werte und Kontoeröffnungen. Diese Informationen sind rein privat.
  2. Verzögerung durch Postweg: Die Datenkopie wird aus Sicherheitsgründen per Post versendet. Dies dauert in der Regel mehrere Tage bis Wochen – Zeit, die man bei einer Wohnungsbewerbung oft nicht hat.
  3. Das Problem der Schwärzung: Um Ihre Privatsphäre zu schützen, müssten Sie in der Datenkopie umfangreiche Schwärzungen vornehmen, bevor Sie diese weitergeben.
    • Der Nachteil: Ein Dokument, das offensichtlich bearbeitet, geschwärzt oder beschnitten wurde, wirkt in einem geschäftlichen Kontext oft unseriös. Es kann unnötiges Misstrauen beim Vertragspartner wecken, da nicht ersichtlich ist, was genau verborgen wurde.

Fazit: Die Datenkopie dient Ihrer eigenen Kontrolle. Sie ist nicht als Nachweis für Geschäftspartner konzipiert.

3. Vorsicht vor unseriösen Drittanbietern

Wer im Internet nach „SCHUFA Auskunft kostenlos“ oder „Selbstauskunft“ sucht, stößt oft auf Drittanbieter, die die Unwissenheit von Verbrauchern ausnutzen.

Das Geschäftsmodell: Diese Anbieter verlangen eine hohe Servicegebühr (oft im Bereich von 20 bis 30 Euro, was in etwa der Gebühr für den korrekten SCHUFA-BonitätsCheck zur Weiterleitung an Vermieter entspricht, Stand 18.12.2025) für die Beantragung der eigentlich kostenlosen Datenkopie nach Art. 15 DSGVO.

  • Sie erhalten für Ihr Geld keine sofortige Auskunft, sondern lediglich die Dienstleistung, dass ein Formular an die SCHUFA weitergeleitet wird.
  • Das Ergebnis ist das gleiche: Sie warten auf Post und erhalten ein Dokument, das für die Weitergabe an Vermieter ungeeignet ist.

Unser Rat: Nutzen Sie für die kostenlose Eigenauskunft ausschließlich den direkten Weg über die Webseite der SCHUFA oder die Formulare der Verbraucherzentrale. Zahlen Sie niemals Geld für die Beantragung der kostenlosen Datenkopie.

Zusammenfassung

Für einen professionellen und sicheren Anmietungsprozess empfehlen wir eine klare Trennung:

  1. Zur eigenen Kontrolle: Bestellen Sie die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO direkt bei der SCHUFA per Post, um Ihre Daten regelmäßig zu prüfen.
  2. Für die Bewerbung: Nutzen Sie den offiziellen SCHUFA-BonitätsCheck zur Weiterleitung an Vermieter. Er ist sofort verfügbar, schützt Ihre detaillierten Finanzdaten vor fremden Blicken und schafft durch seine offizielle Form Vertrauen beim Vermieter.

Wir freuen uns darauf, Sie als Experten auf dem Immobilienmarkt zu begleiten. Lernen Sie unser Beraterteam kennen und nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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