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EU-Taxonomie - Nachhaltigkeit als neuer Fokus der Wirtschaft


EU-Taxonomie - Nachhaltigkeit als neuer Fokus der Wirtschaft


Die am 12. Juli 2020 in Kraft getretene EU-Taxonomie-Verordnung soll den Übergang zu einer umweltfreundlichen EU-Wirtschaft unterstützen, um die angestrebte Klimaneutralität bis 2050 zu gewährleisten. Bereits der im März 2018 vorgelegte Aktionsplan der EU-Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums verdeutlichte, dass die Aspekte Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung in den Mittelpunkt des Finanzsystems gerückt werden sollen (Environment, Social, Governance – kurz ESG). Die EU-Taxonomie soll eindeutig definieren, welche Kriterien eine Wirtschaftstätigkeit erfüllen muss, um als umweltverträglich zu gelten.


Die Taxonomie-Verordnung legt sechs Umweltziele fest

· Klimaschutz

· Anpassung an den Klimawandel

· Die nachhaltige Nutzung und der Schutz der Wasser- und Meeresressourcen

· Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

· Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung

· Der Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität



ESG als Evaluierungskriterien


Als Standard für die Bewertung nachhaltiger Finanzen und Unternehmen gelten die ESG-Kriterien mittlerweile als anerkannt. Es werden allerdings nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische und ethische Kriterien in die Analyse mit einbezogen. Hinsichtlich der Transparenzstandards der Berichte und Reports haben sich zwei Standards etabliert. Zum einen der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) und die Global Reporting Initiative (GRI). Die Bewertung eines Unternehmens nach diesen Kriterien ist allerdings eine komplexe und ressourcenintensive Aufgabe, weswegen Investoren oftmals auf spezialisierte Anbieter zurückgreifen. Zu den bekanntesten Anbietern im deutschsprachigen Raum gehören die imug Beratungsgesellschaft mbH und die Inrate AG.


Unternehmen sind berichtspflichtig

Zu den Methoden der Informationsbeschaffung gehört zum einen die Auswertung öffentlicher Quellen wie Medienberichte oder Pressemitteilungen. Zum anderen sind seit 2017 europäische kapitalmarktorientierte Unternehmen (gem. §2 Abs. 11 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)), Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, jährlich Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Diese Berichtspflicht umfasst Entwicklungen aus den Bereichen Umwelt, Achtung der Menschenrechte, Arbeitnehmer und soziale Belange sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ab dem Geschäftsjahr 2023 sollen mehr Unternehmen verpflichtet werden, einen Bericht zu erstellen. Unternehmen, die zwei der drei folgenden Größenmerkmale überschreiten, sind dann berichtspflichtig:


· Mehr als 250 Beschäftigte

· Nettoumsatzerlöse über 40 Millionen Euro

· Eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro


Das Gesetz soll voraussichtlich im Dezember 2022 in Kraft treten.


Nachhaltigkeitszertifikate steigern Immobilienwerte


Die ESG-Kriterien haben auch in der Immobilienbranche an Bedeutsamkeit gewonnen. In der von Engel & Völkers Investment Consulting jährlich veröffentlichten Investorenumfrage haben 56 % angegeben, dass die Implementierung der ESG-Kriterien in das Tagesgeschäft eine große Priorität erhält. Zudem wollen 69 % der Befragten Bestandsgebäude, die nicht den ESG-Parametern entsprechen, optimieren. Beim Ankauf berücksichtigen bereits 63 % der Befragten die ESG-Parameter. Für umweltschonende Immobilien kann auch ein Nachhaltigkeitszertifikat erworben werden. Zu den bekanntesten Anbietern gehört der DGNB. Die Evaluation erfolgt in Form von Platin-, Gold-, Silber- und Bronze-Zertifikaten. Eine Studie von JLL hat gezeigt, dass ein Bürogebäude in sehr guter Lage, welches mindestens ein Gold-Zertifikat vorweist, einen Wertzuschlag von 6,5 % verzeichnet.


ESG-Konformität als neuer Standard


Entsprechend gewinnen nachhaltige Investitionen zunehmend an Bedeutung. Die EU möchte den Kapitalstrom in Richtung umweltschonender Anlagen umlenken, um bis 2050 klimaneutral zu werden. Im Zuge dessen durchläuft die Wirtschaft einen Prozess, welcher Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt setzt. Die EU-Taxonomie-Verordnung dient dabei als Klassifizierungssystem und wird stetig erweitert, um möglichst alle Unternehmen zu erfassen. Hierbei fungieren die ESG-Kriterien als Parameter, anhand derer die Anlagemöglichkeiten evaluiert werden. Immobilien, die den ESG-Kriterien entsprechen und ein Nachhaltigkeitszertifikat erhalten haben, können im Wert steigen. Entsprechend ist anzunehmen, dass in Zukunft vermehrt Gebäude gebaut werden, die den ESG-Kriterien entsprechen.



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