EU-Taxonomie – Nachhaltigkeit als neuer Fokus der Wirtschaft
Die am 12. Juli 2020 in Kraft getretene EU-Taxonomie-Verordnung soll den Übergang zu einer umweltfreundlichen EU-Wirtschaft unterstützen, um die angestrebte Klimaneutralität bis 2050 zu gewährleisten. Bereits der im März 2018 vorgelegte Aktionsplan der EU-Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums verdeutlichte, dass die Aspekte Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung in den Mittelpunkt des Finanzsystems gerückt werden sollen (Environment, Social, Governance – kurz ESG).