Die WEG-Reform 2020 – Interview mit Friedemann Biastoch
Mit einer Verkündung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) im Oktober 2020, wurde die neue Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ab dem 01.12.2020 gültig. Der Schwerpunkt liegt im Bereich von Modernisierungen und Barrierefreiheit. Allen Wohnungseigentümern wird mit der neuen Reform ein Anspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, einen barrierefreien Aus- und Umbau, sowie auf Maßnahmen zum Einbruchschutz und zum Glasfaseranschluss auf eigene Kosten gewährt (§ 20 Abs. 2 WEG-neu). Die WEG-Reform 2020 umfasst zudem viele Änderungen im Bereich der Verwaltungsbranche.